Verzicht auf Pensionsanwartschaft führt zu verdeckter Einlage
Der teilweise oder vollständige Verzicht auf eine Pensionsanwartschaft durch den Gesellschafter-Geschäftsführer führt zu einer verdeckten Einlage.
Welche Folgen es hat, wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer auf eine Pensionsanwartschaft verzichtet, hat das Bundesfinanzministerium jetzt erläutert. Der Verzicht führt demnach zu einer verdeckten Einlage in die Kapitalgesellschaft, die einen entsprechenden steuerpflichtigen Zufluss von Einnahmen beim Gesellschafter-Geschäftsführer auslöst.
Bei einem vollständigen Verzicht entspricht die Höhe der verdeckten Einlage dem zum Verzichtszeitpunkt bereits erdienten Anteil des Versorgungsanspruchs. Auch bei einem teilweisen Verzicht kommt es zu einer verdeckten Einlage, wenn der Barwert der zum Verzichtszeitpunkt bereits erdienten Versorgungsleistungen den Barwert der nach dem Teilverzicht noch verbleibenden Versorgungsleistungen übersteigt.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler