Zinsen aus Darlehen zwischen nahe stehenden Personen

Dass für die Zinsen aus Darlehen zwischen nahe stehenden Personen der normale Steuersatz statt der Abgeltungsteuer gilt, hält das Niedersächsische Finanzgericht für verfassungsgemäß.

Seit 2009 unter­lie­gen die meis­ten Kapi­tal­erträ­ge der Abgel­tungs­teu­er. Eine Aus­nah­me gilt unter ande­rem für Zin­sen aus Dar­le­hen zwi­schen nahe ste­hen­den Per­so­nen. Mit die­ser Rege­lung muss­te sich das Finanz­ge­richt Nie­der­sach­sen befas­sen und kam zu dem Ergeb­nis, dass die­se Rege­lung ver­fas­sungs­ge­mäß ist. Es besteht also kein Anspruch dar­auf, auch auf Zin­sen aus Ange­hö­ri­gen­dar­le­hen den Steu­er­satz der Abgel­tungs­teu­er anzu­wen­den. Die Klä­ger haben jetzt Nicht­zu­las­sungs­be­schwer­de beim Bun­des­fi­nanz­hof ein­ge­legt in der Hoff­nung, dass der zu einem ande­ren Ergeb­nis kommt.