Lebensmittelspenden an Tafeln sind umsatzsteuerfrei

Dank einer Billigkeitsregelung hat der Streit um die Umsatzsteuer auf Lebensmittelspenden jetzt ein Ende.

Bund und Län­der haben sich dar­auf ver­stän­digt, auf Lebens­mit­tel­spen­den an Tafeln oder sons­ti­ge Ein­rich­tun­gen für Bedürf­ti­ge kei­ne Mehr­wert­steu­er zu erhe­ben. Bei begrenzt halt­ba­ren Lebens­mit­teln soll der Wert nach Laden­schluss regel­mä­ßig null Euro betra­gen, womit auch kei­ne Umsatz­steu­er anfällt. Auf die­se Bil­lig­keits­re­ge­lung haben sich der Bund und die Län­der jetzt geei­nigt. Aus­lö­ser waren die Spen­den eines säch­si­schen Bäckers, der regel­mä­ßig sei­ne Bröt­chen der gemein­nüt­zi­gen Ein­rich­tung »Die Tafel« gespen­det hat­te. Nach einer Steu­er­prü­fung hat­te sein Finanz­amt ihm mit­ge­teilt, dass er für die­se Spen­den Mehr­wert­steu­er zah­len müs­se.