Nachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen wird erleichtert

Auf die massive Kritik an der Gelangensbestätigung reagiert die Finanzverwaltung jetzt mit mehreren Änderungen im Gesetz, die eine deutliche Entschärfung bedeuten.

Die Ein­füh­rung der Gelan­gens­be­stä­ti­gung als Nach­weis für inner­ge­mein­schaft­li­che Lie­fe­run­gen hat Anfang des Jah­res einen Pro­test­sturm aus­ge­löst. An der Gelan­gens­be­stä­ti­gung will die Finanz­ver­wal­tung zwar grund­sätz­lich fest­hal­ten, plant aber Erleich­te­run­gen für die Pra­xis. Außer­dem soll der Nach­weis in bestimm­ten Fäl­len auch auf ande­rem Weg rechts­si­cher mög­lich sein. Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat jetzt den Ent­wurf für eine “Elf­te Ver­ord­nung zur Ände­rung der Umsatz­steu­er-Durch­füh­rungs­ver­ord­nung” vor­ge­legt. Mit die­ser Ver­ord­nung wer­den die geplan­ten Erleich­te­run­gen gesetz­lich abge­si­chert. Auch die Bil­lig­keits­re­ge­lung, nach der die Finanz­ver­wal­tung vor­erst wei­ter­hin die bis Ende 2011 gel­ten­den Nach­weis­mög­lich­kei­ten akzep­tiert, wird fest­ge­schrie­ben: Bis zum Inkraft­tre­ten der neu­en Rege­lun­gen am 1. Juli 2013 sol­len die alten Nach­weis­mög­lich­kei­ten wei­ter anwend­bar sein.