Rechtzeitig handeln im Dezember

Änderungen zum Jahreswechsel und regelmäßige Fristen sorgen für Handlungsbedarf vor Weihnachten.

Der Jah­res­wech­sel ist immer mit Anpas­sun­gen und Umstel­lun­gen ver­bun­den — ins­be­son­de­re im Steu­er­recht, aber auch in vie­len ande­ren Rechts­ge­bie­ten. Aller­dings ist nicht immer der 31. Dezem­ber Stich­tag für wich­ti­ge Anträ­ge und ande­re Maß­nah­men. Damit Sie in der hek­ti­schen Vor­weih­nachts­zeit nicht den Über­blick ver­lie­ren, haben wir für Sie eine nach Ziel­grup­pen geord­ne­te Lis­te mit wich­ti­gen Fris­ten und Maß­nah­men zusam­men­ge­stellt, die sie noch vor Weih­nach­ten beach­ten müs­sen:

  • Arbeit­neh­mer: Weil der Start der elek­tro­ni­schen Lohn­steu­er­kar­te (ELS­tAM) zwei Mal ver­scho­ben wur­de, muss­ten sich vie­le Arbeit­neh­mer in den letz­ten bei­den Jah­ren kei­ne Gedan­ken über den jähr­li­chen Antrag auf einen Lohn­steu­er­frei­be­trag machen. Ein ein­mal auf der Lohn­steu­er­kar­te 2010 ein­ge­tra­ge­ner Frei­be­trag galt näm­lich auch für 2011 und 2012. Jetzt ist das ELS­tAM-Ver­fah­ren aber gestar­tet, und damit ver­liert die Lohn­steu­er­kar­te im nächs­ten Jahr ihre Gül­tig­keit, sobald der Arbeit­ge­ber die Lohn­ab­rech­nung auf ELS­tAM umstellt. Damit mit der ers­ten Lohn­ab­rech­nung mit ELS­tAM nicht net­to weni­ger in der Lohn­tü­te ist — und die Frei­be­trä­ge erst im Rah­men des Lohn­steu­er­aus­gleichs berück­sich­tigt wer­den kön­nen -, müs­sen die Frei­be­trä­ge bis zum Jah­res­en­de 2012 neu bean­tragt wer­den.

  • Arbeit­ge­ber: Wäh­rend sich die Arbeit­neh­mer dar­über freu­en kön­nen, dass Weih­nach­ten und Sil­ves­ter in die­sem Jahr beson­ders arbeit­neh­mer­freund­lich lie­gen, führt der Kalen­der bei Arbeit­ge­bern zu mehr Hek­tik. In der Weih­nachts­wo­che gibt es näm­lich nur noch zwei Bank­ar­beits­ta­ge, und das bedeu­tet, dass die Bei­trags­nach­wei­se und die Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge in die­sem Jahr deut­lich frü­her als sonst fäl­lig wer­den. Die Bei­trags­nach­wei­se müs­sen bis zum 19. Dezem­ber 2012 ein­ge­reicht wer­den, und die Bei­trä­ge sind am 21. Dezem­ber 2012 fäl­lig.

  • Unter­neh­mer: Ab dem 1. Janu­ar 2013 ist die elek­tro­ni­sche Abga­be der Lohn­steu­er-Anmel­dun­gen und der Umsatz­steu­er-Vor­anmel­dun­gen nur noch mit Authen­ti­fi­zie­rung mög­lich. Das dafür not­wen­di­ge Zer­ti­fi­kat erhal­ten Sie kos­ten­los nach einer Regis­trie­rung im Els­te­rOn­line-Por­tal. Weil die Regis­trie­rung aber etwa zwei Wochen dau­ern kann, ist es jetzt höchs­te Zeit, das Zer­ti­fi­kat zu bean­tra­gen, falls Sie dies noch nicht getan haben. Sie ris­kie­ren sonst einen Ver­spä­tungs­zu­schlag, weil Sie die Lohn­steu­er-Anmel­dung oder Umsatz­steu­er-Vor­anmel­dung im Janu­ar ohne Zer­ti­fi­kat nicht recht­zei­tig abge­ben kön­nen.

  • Kapi­tal­an­le­ger: Gewin­ne aus Wert­pa­pier­ge­schäf­ten ver­rech­net die Bank nor­ma­ler­wei­se auto­ma­tisch mit ent­spre­chen­den Ver­lus­ten. Wer sei­ne Wert­pa­pie­re aber auf Depots bei meh­re­ren Ban­ken ver­teilt hat, dem bleibt nur der Weg über die Ver­lust­ver­rech­nung per Steu­er­erklä­rung. Dazu brau­chen Sie eine Ver­lust­be­schei­ni­gung der Bank, die aller­dings nicht auto­ma­tisch erstellt wird, weil die Ver­lus­te nor­ma­ler­wei­se auf das Fol­ge­jahr vor­ge­tra­gen wer­den. Sie müs­sen die Ver­lust­be­schei­ni­gung daher bei der Bank bean­tra­gen, und zwar für das lau­fen­de Jahr bis spä­tes­tens zum 15. Dezem­ber 2012.

  • Pri­vat­per­so­nen: Im Dezem­ber läuft noch eine Frist ab, die nichts mit Steu­ern und Abga­ben zu tun hat. Der Euro­päi­sche Gerichts­hof hat näm­lich Anfang 2011 die Ver­si­che­rungs­an­bie­ter ver­pflich­tet, ab dem 21. Dezem­ber 2012 nur noch Uni­sex-Tari­fe anzu­bie­ten. Je nach dem Risi­ko­pro­fil müs­sen dann also für vie­le Ver­si­che­run­gen ent­we­der Män­ner oder Frau­en mit spür­bar höhe­ren Bei­trä­gen rech­nen. Betrof­fen sind unter ande­rem Ren­ten­ver­si­che­run­gen — egal ob pri­vat abge­schlos­sen oder im Rah­men der betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge -, Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­run­gen, pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­run­gen, Unfall- und Risi­ko­le­bens­ver­si­che­run­gen sowie die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Wer sich jetzt die güns­ti­ge­ren Tari­fe dau­er­haft sichern will, hat noch bis spä­tes­tens 20. Dezem­ber 2012 Zeit, die ent­spre­chen­de Ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen.