Ausbildungsfreibetrag ist verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde zum Ausbildungsfreibetrag nicht zur Entscheidung angenommen.

Der Aus­bil­dungs­frei­be­trag ist in sei­ner gegen­wär­ti­gen Höhe ver­fas­sungs­ge­mäß. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat näm­lich eine ent­spre­chen­de Ver­fas­sungs­be­schwer­de nicht zur Ent­schei­dung ange­nom­men. Lei­der hat das Gericht den Beschluss nicht begrün­det, womit unklar bleibt, war­um das Gericht den Aus­bil­dungs­frei­be­trag für ver­fas­sungs­ge­mäß hält.