Pauschale für Schönheitsreparatur ist keine Handwerkerleistung

Eine pauschale Zahlung für Schönheitsreparaturen, die unabhängig von den tatsächlich ausgeführten Arbeiten anfällt, ist nicht als Handwerkerleistung steuerbegünstigt.

Leis­tet der Mie­ter an den Ver­mie­ter pau­scha­le Zah­lun­gen für die Durch­füh­rung von Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren, ist die Zah­lung nicht als Hand­wer­k­erleis­tung steu­er­lich begüns­tigt. Das gilt zumin­dest dann, wenn die Zah­lun­gen unab­hän­gig davon erfol­gen, ob und in wel­cher Höhe der Ver­mie­ter tat­säch­lich Repa­ra­tu­ren an der Woh­nung des Mie­ters in Auf­trag gibt, meint der Bun­des­fi­nanz­hof.