Sponsoring im Umsatzsteuerrecht

Hält sich beim Sponsoring die Nennung des Sponsors im Rahmen, besteht kein Grund, von einer umsatzsteuerpflichtigen Werbeleistung für den Sponsor auszugehen.

Spon­so­ring ist für vie­le Ver­ei­ne eine unab­ding­ba­re Geld­quel­le. Aller­dings stellt sich die Fra­ge, ab wann das Spon­so­ring eher eine umsatz­steu­er­pflich­ti­ge Wer­be­leis­tung für den Spon­sor ist, die den Ver­ein zwin­gen wür­de, Umsatz­steu­er an das Finanz­amt abzu­füh­ren. Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat die­se Fra­ge jetzt beant­wor­tet: Weist der Emp­fän­ger auf Pla­ka­ten, in Ver­an­stal­tungs­hin­wei­sen, in Aus­stel­lungs­ka­ta­lo­gen, auf sei­ner Inter­net­sei­te oder in ande­rer Wei­se auf die Unter­stüt­zung durch den Spon­sor ledig­lich hin, erbringt er inso­weit kei­ne Leis­tung im Rah­men eines umsatz­steu­er­pflich­ti­gen Leis­tungs­aus­tau­sches. Der Hin­weis kann unter Ver­wen­dung des Namens, Emblems oder Logos des Spon­sors, jedoch ohne beson­de­re Her­vor­he­bung oder Ver­lin­kung zu des­sen Inter­net­sei­ten, erfol­gen. Die­se Rege­lung gilt für alle ab dem 1. Janu­ar 2013 ver­wirk­lich­ten Sach­ver­hal­te.