Neue Erbschaftsteuerbescheide ergehen nur noch vorläufig

Wegen der Zweifel des Bundesfinanzhofs an der Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer ergehen neue Erbschaftsteuerbescheide nur noch vorläufig, bis eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorliegt.

Der Bun­des­fi­nanz­hof hat dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt sei­ne Beden­ken über die Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit des Erb­schaft­steu­er­ge­set­zes vor­ge­legt. Im Hin­blick auf die­se Über­prü­fung des Geset­zes durch das Ver­fas­sungs­ge­richt hat die Finanz­ver­wal­tung ange­ord­net, dass alle neu­en Beschei­de über Erb­schaft­steu­er nur noch vor­läu­fig erge­hen. Mit dem Vor­läu­fig­keits­ver­merk im Bescheid erüb­rigt sich also ein Ein­spruch, um den Bescheid offen zu hal­ten, falls das Gericht das Gesetz sogar rück­wir­kend für ver­fas­sungs­wid­rig erklä­ren soll­te.