Bundesfinanzhof zweifelt nicht an den Hinzurechnungsvorschriften
Im Gegensatz zum Finanzgericht Hamburg hat der Bundesfinanzhof keine verfassungsrechtlichen Zweifel an den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften.
Das Finanzgericht Hamburg hatte dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mieten, Pachten und Zinsen verfassungsgemäß ist. Dagegen hat der Bundesfinanzhof keine Zweifel daran, dass die Hinzurechnungsvorschriften verfassungsgemäß sind. Er hat deshalb einem Hotelbetrieb die Aussetzung der Vollziehung im Hinblick auf das Musterverfahren verweigert, obwohl der Betrieb trotz eines erheblichen Verlustes zur Gewerbesteuer herangezogen wurde. Es bleibt damit spannend, welche Auffassung das Bundesverfassungsgericht vertritt. Eine Aussetzung der Vollziehung gegen den Willen der Finanzverwaltung wird jedenfalls in vergleichbaren Fällen nicht möglich sein.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Sachbezugswerte für 2026
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch
- Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
- Grundsteuer-Bundesmodell ist verfassungskonform
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025