Schuldzinsen aus gemeinsamer Ehegatten-Finanzierung

Der Bundesfinanzhof hat sich mit einem Fall befasst, in dem ein Ehegatte Besitzer einer vermieteten Immobilie ist, das Darlehen zur Finanzierung der Immobilie aber vom anderen Ehegatten aufgenommen wurde.

Dient ein von einem Ehe­gat­ten auf­ge­nom­me­nes Dar­le­hen der Finan­zie­rung einer ver­mie­te­ten Immo­bi­lie, die dem ande­ren Ehe­gat­ten gehört, sind die Zin­sen in vol­lem Umfang vom Eigen­tü­mer-Ehe­gat­ten als Wer­bungs­kos­ten abzieh­bar, wenn die­ser die gesamt­schuld­ne­ri­sche Mit­haf­tung für das Dar­le­hen über­nom­men hat. Mit die­ser Ent­schei­dung erteilt der Bun­des­fi­nanz­hof auch so einer Finan­zie­rung sei­nen steu­er­li­chen Segen.