Gewerbesteuerhinzurechnung bei Weitervermietung

Wenn ein Unternehmen gemietete Räume an ein Tochterunternehmen weitervermietet, muss die Unternehmensgruppe damit leben, dass die gewerbesteuerliche Hinzurechnung der Miete ohne Ausgleich bei beiden Unternehmen erfolgt.

Die gewer­be­steu­er­li­che Hin­zu­rech­nung von Miet- und Pacht­zin­sen hält das Finanz­ge­richt Müns­ter auch bei einer Wei­ter­ver­mie­tung für ver­fas­sungs­ge­mäß. Geklagt hat­te ein Unter­neh­men, das Laden­lo­ka­le ange­mie­tet und an Toch­ter­ge­sell­schaf­ten wei­ter­ver­mie­tet hat­te. Auf­grund der Hin­zu­rech­nungs­vor­schrif­ten wur­den die Miet­zah­lun­gen sowohl bei der Mut­ter- als auch bei den Toch­ter­ge­sell­schaf­ten dem Gewer­be­er­trag hin­zu­ge­rech­net, was zu einer Dop­pel­be­steue­rung führt. Aller­dings hat das Gericht wohl­weis­lich die Revi­si­on zum Bun­des­fi­nanz­hof zuge­las­sen.