Geänderte Einkommensteuer-Richtlinien beschlossen

Nach vier Jahren steht wieder einmal eine Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien an, die der Bundesrat jetzt unter Vorbehalt beschlossen hat.

Ein­kom­men­steu­er-Richt­li­ni­en sind Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten, die ins­be­son­de­re die Inhal­te bestehen­der Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen zusam­men­fas­sen und die aktu­el­le Recht­spre­chung des Bun­des­fi­nanz­hofs auf­grei­fen. Nach vier Jah­ren wer­den die­se Ein­kom­men­steu­er-Richt­li­ni­en wie­der an die aktu­el­le Ent­wick­lung ange­passt. Der Bun­des­rat hat jetzt die Ein­kom­men­steu­er-Ände­rungs­richt­li­ni­en 2012 (EStÄR 2012) ver­ab­schie­det, aller­dings mit der Maß­ga­be, dass eine umstrit­te­ne Rege­lung über Bilanz­rück­stel­lun­gen noch so geän­dert wird, dass sich dar­aus kei­ne zu gro­ße Belas­tung der betrof­fe­nen Unter­neh­men ergibt.