Betreuungsgeld kommt 2013

Ab August 2013 haben Eltern, die für ihre ein bis zweijährigen Kinder keine öffentlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen, Anspruch auf ein Betreuungsgeld, wenn ihr Kind nach dem 31. Juli 2012 geboren ist.

Nach­dem auch der Bun­des­rat das Betreu­ungs­geld­ge­setz gebil­ligt hat, kann das Betreu­ungs­geld 2013 star­ten. Eltern, die für ihre ein bis zwei­jäh­ri­gen Kin­der kei­ne öffent­lich geför­der­te Betreu­ung in Anspruch neh­men, erhal­ten ab August 2013 100 Euro, ab 2014 dann 150 Euro monat­lich. Ein gleich­zei­ti­ger Bezug von Eltern­geld ist nicht mög­lich. Der Betrag wird auf Hartz-IV-Leis­tun­gen, Sozi­al­hil­fe und Kin­der­zu­schlag ange­rech­net. Bezugs­be­rech­tigt sind Eltern, deren Kin­der nach dem 31. Juli 2012 gebo­ren sind.