Vorläufigkeitsvermerk zur Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer
Steuerbescheide sollen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur noch vorläufig ergehen, soweit es die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer ab dem Jahr 2008 betrifft.
Die Finanzverwaltung hat den Vorläufigkeitskatalog in Bezug auf die Gewerbesteuer erweitert. Bund und Länder haben beschlossen, dass Einkommen- und Körperschaftsteuerbescheide zukünftig nur noch vorläufig ergehen, soweit es die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer und der darauf entfallenden Nebenleistungen als Betriebsausgaben betrifft. Bis zu einer abschließenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Frage ist also nicht mehr zwingend ein Einspruch gegen die Steuerbescheide der Jahre ab 2008 nötig, um die Bescheide offen zu halten.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Baden-Württemberger Grundsteuer ist verfassungskonform
- Viele Mängel bei Kassenkontrollen in Barbershops, Tattoo- und Nagelstudios
- Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften
- Bonuspunkteprogramm ist kein Gutschein
- Bilanzierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung