Steuerbescheide für 2012 frühestens ab März 2013

Selbst Steuerzahler, die ihre Steuererklärung für 2012 schon kurz nach dem Jahreswechsel abgegeben haben, werden mindestens bis März auf ihren Steuerbescheid warten müssen.

Vie­le Steu­er­zah­ler geben ihre Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung bereits Anfang des Jah­res ab, damit sie mög­lichst schnell ihre Steu­er­erstat­tung bekom­men. Arbeit­ge­ber, Ver­si­che­run­gen und ande­re Insti­tu­tio­nen haben aller­dings gesetz­lich bis zum 28. Febru­ar 2013 Zeit, die von den Finanz­äm­tern benö­tig­ten Daten elek­tro­nisch an die Finanz­ver­wal­tung zu über­mit­teln. Das betrifft bei­spiels­wei­se die Lohn­steu­er­be­schei­ni­gun­gen, Ren­ten­be­zugs­mit­tei­lun­gen oder die Bei­trags­da­ten zur Alters­vor­sor­ge und zur Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung.

Daher wer­den die Steu­er­be­schei­de für 2012 frü­hes­tens im März ver­sen­det, weil die Finanz­äm­ter erst dann mit der Bear­bei­tung der Steu­er­erklä­run­gen begin­nen kön­nen. Im Hin­blick dar­auf for­dert der Bund der Steu­er­zah­ler, im Gegen­zug die Fris­ten zur Abga­be der Steu­er­erklä­run­gen um jeweils zwei Mona­te zu ver­län­gern. Die­se For­de­rung dürf­te aber kei­ne gro­ße Erfolgs­aus­sicht haben.