Jahressteuergesetz 2013 gescheitert

Nach dem der Streit um das Jahressteuergesetz 2013 zwischen Regierung und Opposition Mitte Dezember im Eklat geendet ist, ist die Zukunft des Gesetzes unsicherer denn je.

Das Geran­gel um das Jah­res­steu­er­ge­setz 2013 geht in die nächs­te Run­de. Mit­te Janu­ar hat der Bun­des­tag näm­lich das unech­te Ver­mitt­lungs­er­geb­nis, das der Ver­mitt­lungs­aus­schuss im Dezem­ber vor­ge­legt hat­te, zurück­ge­wie­sen. Damit ist das Gesetz zumin­dest vor­erst geschei­tert. Der Bun­des­tag hat jetzt zwar die Mög­lich­keit, den Ver­mitt­lungs­aus­schuss erneut anzu­ru­fen, aller­dings gibt es auch Pres­se­be­rich­te, nach denen die Regie­rungs­ko­ali­ti­on das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren zum Jah­res­steu­er­ge­setz 2013 nicht fort­set­zen will. Statt­des­sen sol­len ein­zel­ne Maß­nah­men aus dem Gesetz­ent­wurf in neu­en Geset­zen umge­setzt wer­den. Der ers­te Ent­wurf für ein sol­ches Alter­na­tiv­ge­setz liegt bereits vor.

Wel­cher Weg nun tat­säch­lich beschrit­ten wird — und damit auch wel­che Maß­nah­men wirk­lich umge­setzt wer­den — steht der­zeit in den Ster­nen. Damit sind auch bis auf wei­te­res steu­er­op­ti­mie­ren­de Gestal­tun­gen mög­lich, die eigent­lich mit dem Jah­res­steu­er­ge­setz 2013 unmög­lich gemacht wer­den soll­ten. Das betrifft ins­be­son­de­re die “Cash-GmbH” bei der Erb­schaft­steu­er und das “Goldfinger”-Modell bei der Ein­kom­men­steu­er.