Fahrtkosten während einer beruflichen Fortbildung

Fahrtkosten, die während einer beruflichen Fortbildung entstehen, können Sie nur drei Monate lang nach Dienstreisegrundsätzen geltend machen.

Wenn Sie an einer beruf­li­chen Fort­bil­dung teil­neh­men, kön­nen Sie Auf­wen­dun­gen für Fahr­ten zu Ihrem Fort­bil­dungs­lehr­gang nur für die Dau­er von drei Mona­ten nach Dienst­rei­se­grund­sät­zen gel­tend machen. Dau­ert Ihr Fort­bil­dungs­lehr­gang län­ger als drei Mona­te, kön­nen Ihre Auf­wen­dun­gen nur noch nach den Rege­lun­gen für Fahr­ten zwi­schen Woh­nung und Arbeits­stät­te steu­er­min­dernd berück­sich­tigt wer­den. Nach drei Mona­ten wird die aus­wär­ti­ge Tätig­keit als neue regel­mä­ßi­ge Arbeits­stät­te ange­se­hen.