Umsatzsteuerpflicht einer Abstandszahlung
Während Schadensersatz- und Entschädigungszahlungen umsatzsteuerfrei sind, gilt das für eine Abstandszahlung nicht automatisch.
Entschädigungen und Schadensersatzzahlungen sind in der Regel umsatzsteuerfrei. Auch Abstandszahlungen zwischen Vermieter und Mieter einer Immobilie sind umsatzsteuerfrei. Dagegen hält das Finanzgericht München eine Abstandszahlung für umsatzsteuerpflichtig, die für den Verzicht auf eine gesetzlich oder vertraglich bestehende Rechtsposition gezahlt wird. Im Streitfall ging es um eine Abstandszahlung dafür, dass der Empfänger der Zahlung den Kauf einer Immobilie nicht weiter verfolgt.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
- Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss
- Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform