Anscheinsbeweis durch vergleichbares Fahrzeug widerlegt

Ein gleichwertiges Auto im Privatvermögen entkraftet den Anscheinsbeweis, der sonst für eine Privatnutzung betrieblicher Pkw und damit für die Anwendung der 1 %-Regelung spricht.

Ein wich­ti­ges und für Unter­neh­mer sehr hilf­rei­ches Urteil kommt vom Bun­des­fi­nanz­hof. Der hat näm­lich ent­schie­den, dass der Anscheins­be­weis für eine pri­va­te Nut­zung betrieb­li­cher Pkw ent­kräf­tet ist, wenn für pri­va­te Fahr­ten ande­re Fahr­zeu­ge zur Ver­fü­gung ste­hen, die dem betrieb­li­chen Pkw in Sta­tus und Gebrauchs­wert ver­gleich­bar sind. Lei­der haben die Rich­ter aber nicht näher fest­ge­legt, wo genau die Gren­zen für ein ver­gleich­ba­res Fahr­zeug lie­gen.