Notwendige Angaben in einer Gutschrift
Gutschriften müssen künftig zwingend als solche gekennzeichnet sein, damit der Vorsteuerabzug erhalten bleibt.
Gutschriften sind letztlich nichts anderes als Rechnungen, die der Leistungsempfänger selbst ausstellt. Bisher war es egal, ob der entsprechende Beleg als Rechnung oder als Gutschrift bezeichnet wurde. Aufgrund von europarechtlichen Vorgaben steht aber eine Gesetzesänderung an. Die EU-Rechnungsstellungsrichtlinie verlangt nämlich, dass solche Belege zwingend angeben müssen, dass es sich dabei um eine Gutschrift handelt. Bisher ist unklar, mit welchem Änderungsgesetz die Vorgabe umgesetzt wird, aber die Änderung tritt in jedem Fall am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft. Damit das Finanzamt Ihnen nicht später Probleme beim Vorsteuerabzug für eine Gutschrift macht, empfiehlt es sich, schon jetzt darauf zu achten, dass Gutschriften nur noch mit der Angabe “Gutschrift” ausgestellt werden.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler