Unangemessenes Geschäftsführergehalt
Auch wenn die Vergütung des Geschäftsführers allein in der Verantwortung eines externen Beirats liegt, kann die Vergütung trotzdem unangemessen hoch sein und damit zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.
Das Gehalt eines Geschäftsführers kann auch dann unangemessen sein und damit zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen, wenn Vergütung des Geschäftsführers allein in der Verantwortung eines Beirats liegt, der mit gesellschafterfremden Personen besetzt ist. Das Finanzgericht Münster hat mit diesem Urteil die Grundsätze des Bundesfinanzhofs zur Beurteilung einer gesellschaftsrechtlichen Veranlassung von Leistungsbeziehungen erstmals auch auf eine GmbH mit Beirat angewandt. Allerdings hat das Gericht die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle