Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses
Bei Ehegatten-Arbeitsverhältnissen schaut das Finanzamt gerne mal genauer hin und kann die Anerkennung des Arbeitsverhältnisses verweigern, wenn das Arbeitsverhältnis nicht fremdüblich ausgestaltet ist.
Die Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Ehegatten kann beim Finanzamt auf Probleme stoßen, wenn das Arbeitsverhältnis nicht wie zwischen fremden Dritten üblich ausgestaltet ist. Im Fall eines Zahnarztes, der seine Frau für Buchhaltungs- und Verwaltungstätigkeiten mit freier Zeiteinteilung angestellt hatte, strich das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug für das Arbeitsverhältnis nach Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf zu Recht. Ohne konkrete Festlegung der Arbeitszeiten oder zumindest einer Aufzeichnung der tatsächlich gearbeiteten Stunden sei das Arbeitsverhältnis nicht anzuerkennen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle