Bundesrat will höheren Spitzensteuersatz

Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine zusätzliche Progressionsstufe im Steuertarif mit einem Spitzensteuersatz von 49 % vorsieht.

Am 22. März 2013 hat das Land Bran­den­burg im Bun­des­rat den Ent­wurf für ein Gesetz zur Erhö­hung des Spit­zen­steu­er­sat­zes ein­ge­bracht. Mit dem Gesetz soll eine zusätz­li­che Pro­gres­si­ons­zo­ne im Steu­er­ta­rif ein­ge­führt wer­den, die die Grenz­steu­er­be­las­tung auf bis zu 49 % erhöht. Die­ser neue Spit­zen­steu­er­satz soll ab einem zu ver­steu­ern­den Ein­kom­men von 100.000 Euro grei­fen. Da der Bun­des­tag dem Gesetz zustim­men müss­te, dürf­te das Gesetz vor der Bun­des­tags­wahl im Herbst wenig Aus­sicht auf Erfolg haben. Soll­ten sich die Mehr­heits­ver­hält­nis­se im Bun­des­tag aber ändern, wird auch das Gesetz wie­der aufs Tableau kom­men.