Bundesrat will höheren Spitzensteuersatz
Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine zusätzliche Progressionsstufe im Steuertarif mit einem Spitzensteuersatz von 49 % vorsieht.
Am 22. März 2013 hat das Land Brandenburg im Bundesrat den Entwurf für ein Gesetz zur Erhöhung des Spitzensteuersatzes eingebracht. Mit dem Gesetz soll eine zusätzliche Progressionszone im Steuertarif eingeführt werden, die die Grenzsteuerbelastung auf bis zu 49 % erhöht. Dieser neue Spitzensteuersatz soll ab einem zu versteuernden Einkommen von 100.000 Euro greifen. Da der Bundestag dem Gesetz zustimmen müsste, dürfte das Gesetz vor der Bundestagswahl im Herbst wenig Aussicht auf Erfolg haben. Sollten sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag aber ändern, wird auch das Gesetz wieder aufs Tableau kommen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen