Lebensversicherungsbeiträge als Sachbezüge

Zahlt Ihr Arbeitgeber für Sie Beträge in eine Lebensversicherung ein, so sind die entsprechenden Beiträge Sachbezüge.

Zahlt Ihr Arbeit­ge­ber für Sie Direkt­ver­si­che­rungs­be­trä­ge an ein Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men, so han­delt es sich dabei um Sach­be­zü­ge. Folg­lich müs­sen die Beträ­ge auch nicht in die Berech­nung der Pau­scha­li­sie­rungs­gren­ze ein­be­zo­gen wer­den.

Bei­spiel: Sie arbei­ten als Aus­hil­fe und erhal­ten monat­li­che Bezü­ge in Höhe von 320 EUR, die pau­schal ver­steu­ert wer­den. Neben den 320 EUR zahlt er für Sie auch Beträ­ge von 25 EUR monat­lich in eine Lebens­ver­si­che­rung ein. Da die 25 EUR einen Sach­be­zug dar­stel­len, ist die Pau­scha­li­sie­rungs­gren­ze nicht über­schrit­ten.