Eindämmung der Normenflut

Wie in den Vorjahren hat das Bundesfinanzministerium wieder eine Liste der weiterhin gültigen Verwaltungsanweisungen veröffentlicht.

Mitt­ler­wei­le jätet das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um jähr­lich den Bestand an Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen und ver­öf­fent­licht eine Posi­tiv­lis­te der wei­ter­hin gül­ti­gen Schrei­ben. Rund 140 Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen sol­len nun nach dem 31. Dezem­ber 2011 nicht mehr ange­wen­det wer­den — etwas mehr als in der Lis­te des letz­ten Jah­res. Trotz­dem ist die Lis­te der wei­ter­hin gül­ti­gen Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen auch dies­mal wie­der über 100 Sei­ten lang.