Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen
Mit dem Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen ist auch das dritte Alternativgesetz zum Jahressteuergesetz 2013 im Vermittlungsausschuss gelandet.
Mit dem “Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften” liegt nun schon das vierte Gesetz vor, das zumindest Teile des ursprünglichen Jahressteuergesetzes 2013 umsetzen soll. Das Gesetz ergänzt das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, mit dem die Regierungskoalition bereits einen Teil der Änderungen aus dem Jahressteuergesetz 2013 umsetzen wollte. Der Bundestag hat das Gesetz bereits verabschiedet, aber der Bundesrat will das Gesetz in den Vermittlungsausschuss verweisen, weil die Opposition mit der Verkürzung der Aufbewahrungsfristen nicht einverstanden ist und noch Änderungen bei der Cash-GmbH fordert. Die übrigen Steueränderungsgesetze liegen unterdessen weiterhin im Vermittlungsausschuss, der sich am 5. Juni 2013 wieder mit den Gesetzen befassen soll. Falls es auch dann noch zu keiner Einigung kommt, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass keines der Gesetze mehr vor der Bundestagswahl verabschiedet werden kann.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage