Gebrauchter Pkw ist kein persönliches Gepäck

Die Zoll-Freigrenze für persönliches Gepäck gilt nicht für einen Gebrauchtwagen, dessen Kaufpreis unter der Freigrenze liegt.

Rei­se­mit­bring­sel im per­sön­li­chen Gepäck sind bis zu einem Wert von 300 Euro eigent­lich von Zoll und Ein­fuhr­um­satz­steu­er befreit. Auf die­se Rege­lung hat­te sich auch der Käu­fer eines Gebraucht­wa­gens beru­fen, der sei­nen Pkw für 250 Euro in der Schweiz erwor­ben hat­te. Sowohl beim Zoll­amt als auch beim Finanz­ge­richt Baden-Würt­tem­berg stieß er jedoch mit die­sem Argu­ment auf tau­be Ohren. Ein Kfz sei nun ein­mal ein Trans­port­mit­tel und damit schon auf­grund sei­ner Grö­ße nicht als Gepäck­stück im Sin­ne des Befrei­ungs­tat­be­stands anzu­se­hen.