Vorläufig keine Besteuerung von Scheinrenditen

Weil die Steuerpflicht von Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem umstritten ist, hat das Finanzgericht Köln die Aussetzung der Vollziehung gewährt.

Anle­ger, die auf Schnee­ball­sys­te­me her­ein­fal­len, sind gleich dop­pelt gestraft. Neben dem Ver­lust des ein­ge­setz­ten Kapi­tals will das Finanz­amt auch noch die vom Anbie­ter auf dem Papier gut­ge­schrie­be­nen Erträ­ge besteu­ern. Das Finanz­ge­richt Köln gewährt jetzt aber den Anle­gern der BCI (Busi­ness Capi­tal Inves­tors Cor­po­ra­ti­on) vor­läu­fig Rechts­schutz und hat ent­schie­den, dass ent­spre­chen­de Steu­er­be­schei­de bis auf wei­te­res nicht voll­zo­gen wer­den dür­fen. In der Recht­spre­chung sei näm­lich umstrit­ten, ob Gut­schrif­ten im Rah­men von Schnee­ball­sys­te­men zu steu­er­pflich­ti­gen Ein­nah­men füh­ren.