Gnadenfrist für ELSTER-Übermittlung ohne Zertifikat läuft ab
Datenübermittlungen ohne Zertifikat akzeptiert die Finanzverwaltung nur noch bis zum 31. August 2013.
Die Lohnsteuer-Anmeldung, die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung sowie die Anmeldung der Sondervorauszahlung müssen eigentlich seit dem 1. Januar 2013 authentifiziert mit elektronischem Zertifikat übermittelt werden. Momentan akzeptiert die Finanzverwaltung die Übermittlung der Daten trotzdem noch ohne Authentifizierung. Doch am 31. August 2013 läuft die Gnadenfrist ab, und ELSTER-Daten können nur noch mit Zertifikat übertragen werden. Es bleiben also noch etwas mehr als zwei Monate, falls Sie noch kein Zertifikat beantragt haben oder die authentifizierte Übermittlung bisher aus technischen Gründen nicht durchführen konnten. Wer keinen Verspätungszuschlag wegen einer verspäteten Abgabe riskieren will, sollte sich daher bald um die Umstellung auf authentifizierte Übertragung kümmern. Das dafür notwendige Zertifikat können Sie durch eine kostenlose Registrierung im ElsterOnline-Portal beantragen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Sachbezugswerte für 2026
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch
- Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
- Grundsteuer-Bundesmodell ist verfassungskonform
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025