Splittingtarif für eingetragene Lebenspartner

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die rückwirkende Gleichstellung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten beim Steuertarif verfügt hat, hat der Bundestag bereits eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen.

Im Mai hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt sein lan­ge erwar­te­tes Urteil zum Split­ting­ta­rif für ein­ge­tra­ge­ne Lebens­part­ner gespro­chen. Das Gericht stuft nicht nur die Ungleich­be­hand­lung von Ehe­part­nern und ein­ge­tra­ge­nen Lebens­part­nern als ver­fas­sungs­wid­rig ein, son­dern ver­langt auch eine rück­wir­ken­de Besei­ti­gung die­ses ver­fas­sungs­wid­ri­gen Zustands. Außer­dem haben die Rich­ter zwi­schen den Zei­len durch­bli­cken las­sen, dass der Gesetz­ge­ber gut bera­ten wäre, die übri­gen ver­blie­be­nen Ungleich­be­hand­lun­gen von Ehe­part­nern und ein­ge­tra­ge­nen Lebens­part­nern auch zu besei­ti­gen.

Die ers­te Reak­ti­on aus der Finanz­ver­wal­tung auf das Ver­fas­sungs­ge­richts­ur­teil kam von der Ober­fi­nanz­di­rek­ti­on Müns­ter, die ihre Finanz­äm­ter ange­wie­sen hat, Anträ­ge auf Zusam­men­ver­an­la­gung ab sofort nicht mehr abzu­leh­nen, ansons­ten aber bis zu einer abschlie­ßen­den Rege­lung um Geduld bit­tet. Die­se abschlie­ßen­de Rege­lung hat der Bun­des­tag inzwi­schen auf den Weg gebracht: Mit gro­ßer Mehr­heit hat der Bun­des­tag näm­lich am 27. Juni 2013 ein ent­spre­chen­des Ände­rungs­ge­setz ver­ab­schie­det. Jetzt muss nur noch der Bun­des­rat dem Gesetz zustim­men und wird dies vor­aus­sicht­lich in sei­ner Sit­zung am 5. Juli 2013 auch tun.

Noch ist die vol­le steu­er­li­che Gleich­stel­lung ein­ge­tra­ge­ner Lebens­part­ner aber nicht voll­endet. Das neue Gesetz führt nur zu einer Gleich­stel­lung bei der Ein­kom­men­steu­er in allen noch offe­nen Fäl­len. Ände­run­gen der Abga­ben­ord­nung, des Woh­nungs­bau-Prä­mi­en­ge­set­zes, des Alters­vor­sor­ge­ver­trä­ge-Zer­ti­fi­zie­rungs­ge­set­zes und ande­rer Geset­ze mit steu­er­li­chem Bezug sind bis­her nicht geplant, auch wenn der Bun­des­rat dies bereit gefor­dert hat­te.

Immer­hin ist die längst über­fäl­li­ge steu­er­li­che Gleich­stel­lung ein­ge­tra­ge­ner Lebens­part­ner bei der Grund­er­werb­steu­er mitt­ler­wei­le Gesetz. Hier hat­te das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt den Gesetz­ge­ber schon vor län­ge­rem zu einer Kor­rek­tur ver­pflich­tet, aber die ent­spre­chen­de Ände­rung war Teil des Jah­res­steu­er­ge­set­zes 2013, das sich wegen des Streits um die steu­er­li­che Gleich­stel­lung ein­ge­tra­ge­ner Lebens­part­ner um ein hal­bes Jahr ver­zö­gert hat.