Verzicht auf Mehrstimmrecht

Der Verzicht eines Gesellschafters auf ein vertraglich festgeschriebenes Mehrstimmrecht ist keine steuerpflichtige Schenkung an die anderen Gesellschafter.

Ver­zich­tet der Gesell­schaf­ter einer GmbH auf ein ihm per­sön­lich zuste­hen­des Mehr­stimm­recht, liegt kei­ne Schen­kung an die ande­ren Gesell­schaf­ter vor, auch wenn sich der Wert ihrer Antei­le dadurch erhöht. Mit die­ser Ent­schei­dung gebie­tet der Bun­des­fi­nanz­hof der Krea­ti­vi­tät des Finanz­amts Ein­halt, das nach der Ände­rung des Gesell­schaf­ter­ver­trags einer GmbH eigent­lich Schen­kungsteu­er fest­set­zen woll­te. Eine Schen­kung ver­lan­ge eine Ver­mö­gens­ver­schie­bung, also eine Ver­mö­gens­min­de­rung beim Schen­ker und eine Ver­mö­gens­meh­rung beim Emp­fän­ger der Schen­kung. Die­se Vor­aus­set­zung sei hier aber nicht erfüllt.