Maßnahmenpaket gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Mit einer Reihe von Regelungen für Inkasso, Abmahnungen und Werbe- sowie Wettbewersverstöße sollen unseriöse Geschäftspraktiken eingedämmt werden.

Der Bun­des­tag hat Ende Juni das Gesetz gegen unse­riö­se Geschäfts­prak­ti­ken ver­ab­schie­det. Das Gesetz ent­hält Regeln zum Vor­ge­hen gegen unse­riö­se Geschäfts­me­tho­den beim Inkas­so, gegen über­zo­ge­ne urhe­ber­recht­li­che Abmah­nun­gen, gegen unlau­te­re Tele­fon­wer­bung sowie miss­bräuch­li­ches Ver­hal­ten von Unter­neh­men im Wett­be­werb. Unter ande­rem wer­den die Kos­ten für die ers­te Abmah­nung an einen pri­va­ten Nut­zer fort­an regel­mä­ßig auf 155,30 Euro beschränkt. Beim Inkas­so gilt, dass aus der Rech­nung klar her­vor­ge­hen muss, für wen ein Inkas­so­un­ter­neh­men arbei­tet, war­um es einen bestimm­ten Betrag ein­for­dert und wie sich die Inkas­s­o­kos­ten berech­nen.