Änderungen für Kapitalanleger

Neben einer Verschiebung des automatischen Kirchensteuereinbehalts bei der Abgeltungsteuer gibt es für Kapitalanleger nur kleinere Änderungen im Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz.

Von den Ände­run­gen durch das Amts­hil­fe­richt­li­nie-Umset­zungs­ge­setz ist der Groß­teil der Kapi­tal­an­le­ger nur am Ran­de betrof­fen. Für die Abgel­tung- und Kapi­tal­ertrag­steu­er gibt es fol­gen­de Ände­run­gen:

  • Abgel­tungs­teu­er: Um auto­ma­tisch auch die auf die Abgel­tungs­teu­er fäl­li­ge Kir­chen­steu­er ein­be­hal­ten zu kön­nen, müs­sen Ban­ken und Lebens­ver­si­che­run­gen jähr­lich beim Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern (BZSt) die Kir­chen­steu­er­merk­ma­le ihrer Kun­den abfra­gen. Spa­rer kön­nen die Wei­ter­ga­be der Daten beim BZSt sper­ren las­sen, müs­sen dann aber selbst eine Steu­er­erklä­rung abge­ben. Grund­sätz­lich ist die­se Rege­lung bereits Gesetz, wird jetzt aber noch etwas erwei­tert. Außer­dem wird der Start der Daten­über­mitt­lung um ein Jahr auf 2015 ver­scho­ben.

  • Kapi­tal­ertrag­steu­er: Bei der Kapi­tal­ertrag­steu­er gibt es ver­schie­de­ne klei­ne­re Ände­run­gen. Bei­spiels­wei­se wer­den ab 2013 auch Erträ­ge aus Genuss­rech­ten und Erträ­ge aus Betei­li­gun­gen, die Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten ihren Arbeit­neh­mern gewährt haben, vom Steu­er­ab­zug aus­ge­nom­men.

  • Gesamt­hands­ge­mein­schaft: Für Kapi­tal­erträ­ge, die nach dem 31. Dezem­ber 2012 zuflie­ßen, kann eine Gesamt­hands­ge­mein­schaft künf­tig die Erstat­tung der Kapi­tal­ertrag­steu­er bei den Fest­stel­lungs­fi­nanz­äm­tern bean­tra­gen.

  • Erwei­tert beschränk­te Steu­er­pflicht: Beim Wohn­sitz­wech­sel ins nied­rig­be­steu­ern­de Aus­land greift die erwei­tert beschränk­te Steu­er­pflicht. In die­sem Fall war bis­her die Anwen­dung der Abgel­tungs­teu­er auf Kapi­tal­erträ­ge aus­ge­schlos­sen und es galt statt­des­sen der per­sön­li­che Steu­er­satz. Nun ist die Abgel­tungs­teu­er auch bei einer erwei­tert beschränk­ten Steu­er­pflicht anwend­bar, und zwar auf Antrag auch rück­wir­kend bis ins Jahr 2009.