Einbau einer Dachgaube ist keine begünstigte Handwerkerleistung

Auch wenn der Wohnraumgewinn nur minimal ist, zählt der Einbau einer Dachgaube als steuerlich nicht begünstigte Neubaumaßnahme.

Wäh­rend Instand­hal­tungs- und Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men steu­er­lich begüns­tigt sind, ist für Neu­bau­maß­nah­men kei­ne steu­er­li­che För­de­rung vor­ge­se­hen. Das Finanz­ge­richt Ber­lin-Bran­den­burg hat daher einem Ehe­paar die Steu­er­be­güns­ti­gung für Hand­wer­k­erleis­tun­gen ver­wei­gert, nach­dem die Ehe­leu­te nach­träg­lich eine Dach­gau­be ein­bau­en lie­ßen. Als Neu­bau­maß­nah­me sieht das Gericht näm­lich alle Maß­nah­men an, die im Zusam­men­hang mit der Schaf­fung oder Erwei­te­rung von Wohn­flä­che ste­hen. Das gilt selbst dann, wenn die Erwei­te­rung nur gering­fü­gig aus­fällt — im Streit­fall ging es um 2,40 Qua­drat­me­ter.