Bettensteuer ist verfassungsgemäß

Wieder einmal ist die Klage gegen eine Bettensteuer ohne Erfolg geblieben — in diesem Fall in Hamburg.

Wie vie­le ande­re Städ­te hat auch Ham­burg eine Bet­ten­steu­er ein­ge­führt, die dort als Kul­tur- und Tou­ris­mus­ta­xe bezeich­net wird. Den Antrag auf vor­läu­fi­gen Rechts­schutz eines Hotel­be­trei­bers hat das Finanz­ge­richt Ham­burg aber abge­wie­sen, weil es die Bet­ten­steu­er nicht für ver­fas­sungs­recht­lich frag­wür­dig hält.