ELStAM-Einführungsschreiben

Nachdem die notwendigen Gesetzesänderungen nun verspätet in Kraft getreten sind, hat das Bundesfinanzministerium das ELStAM-Einführungsschreiben in der Endfassung veröffentlicht.

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat jetzt das Schrei­ben mit den Ver­fah­rens­grund­sät­zen für die ELS­tAM-Ein­füh­rung ver­öf­fent­licht. Auf 15 Sei­ten erklärt das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um dar­in, wel­che Regeln Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer im Umstel­lungs­jahr 2013 beach­ten müs­sen. Das Schrei­ben war schon seit Ende 2012 in einer Ent­wurfs­fas­sung ver­füg­bar, aber weil die not­wen­di­gen Geset­zes­än­de­run­gen, auf die das Schrei­ben Bezug nimmt, erst im Juni in Kraft getre­ten sind, konn­te die End­fas­sung bis­her noch nicht ver­öf­fent­licht wer­den. Jetzt sind die Regeln auch für die Finanz­ver­wal­tung ver­bind­lich, die sich aber bis­her schon an die Grund­sät­ze aus der Ent­wurfs­fas­sung gehal­ten hat.