Virtuelle Währung als privates Geld anerkannt

Auf Spekulationsgewinne mit der virtuellen Währung “Bitcoin” fällt keine Abgeltungsteuer an. Auch in anderer Hinsicht hat sich das Bundesfinanzministerium zu der virtuellen Währung geäußert.

Auf­ge­fal­len ist die vir­tu­el­le Wäh­rung “Bit­coin” bis­her haupt­säch­lich wegen der teil­wei­se stark schwan­ken­den Wech­sel­kur­se. Auch wenn der Nut­zer­kreis bis­her eher über­schau­bar ist, hat inzwi­schen auch die Finanz­ver­wal­tung von den Bit­coins Notiz genom­men. Auf eine Anfra­ge aus dem Bun­des­tag hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um erklärt, die vir­tu­el­le Wäh­rung sei steu­er­lich als “Rech­nungs­ein­heit” aner­kannt und damit qua­si eine Art “pri­va­tes Geld”. In ers­ter Linie bedeu­tet das, dass auch beim Han­del mit Bit­coins Umsatz­steu­er anfällt. Bes­ser ist die Lage für Spe­ku­lan­ten, denn Spe­ku­la­ti­ons­ge­win­ne aus dem An- und Ver­kauf von Bit­coins sind nach einer Hal­te­frist von einem Jahr steu­er­frei. Im Gegen­satz zu Akti­en- und Zins­er­trä­gen fällt kei­ne Abgel­tungs­steu­er an.