Unbestimmte Regelungen machen Tantieme zur verdeckten Gewinnausschüttung
Auch wenn die Tantieme ordnungsgemäß vereinbart ist, kann sie zur verdeckten Gewinnausschüttung werden, falls die Vereinbarung unklare Regelungen über die Höhe der Tantieme enthält.
Eine unklare Regelung in einer ansonsten korrekten Tantiemevereinbarung kann aus der Tantieme eine verdeckte Gewinnausschüttung machen. Diese Erfahrung machte ein Gesellschafter-Geschäftsführer vor dem Finanzgericht Sachsen-Anhalt. Weil in der Tantiemevereinbarung eine mögliche Kürzung vorgesehen war, wenn die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft es erfordert, qualifizierte das Gericht die Tantieme als verdeckte Gewinnausschüttung. Die Regelung war nämlich so unbestimmt, dass nicht ersichtlich war, ob und in welcher Höhe die Tantiemenansprüche letztlich Bestand haben würden. Auf die Angemessenheit der Geschäftsführervergütung kommt es dann ebenso nicht mehr an wie auf die Fremdüblichkeit und tatsächliche Durchführung der Vereinbarung.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle