Unbestimmte Regelungen machen Tantieme zur verdeckten Gewinnausschüttung

Auch wenn die Tantieme ordnungsgemäß vereinbart ist, kann sie zur verdeckten Gewinnausschüttung werden, falls die Vereinbarung unklare Regelungen über die Höhe der Tantieme enthält.

Eine unkla­re Rege­lung in einer ansons­ten kor­rek­ten Tan­tie­me­ver­ein­ba­rung kann aus der Tan­tie­me eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung machen. Die­se Erfah­rung mach­te ein Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer vor dem Finanz­ge­richt Sach­sen-Anhalt. Weil in der Tan­tie­me­ver­ein­ba­rung eine mög­li­che Kür­zung vor­ge­se­hen war, wenn die wirt­schaft­li­che Lage der Gesell­schaft es erfor­dert, qua­li­fi­zier­te das Gericht die Tan­tie­me als ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung. Die Rege­lung war näm­lich so unbe­stimmt, dass nicht ersicht­lich war, ob und in wel­cher Höhe die Tan­tie­men­an­sprü­che letzt­lich Bestand haben wür­den. Auf die Ange­mes­sen­heit der Geschäfts­füh­rer­ver­gü­tung kommt es dann eben­so nicht mehr an wie auf die Fremd­üb­lich­keit und tat­säch­li­che Durch­füh­rung der Ver­ein­ba­rung.