Erbauseinandersetzungskosten als Anschaffungsnebenkosten

Auch beim vollständig unentgeltlichen Erwerb einer Immobilie im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung können Nebenkosten entstehen, die bei einem Mietobjekt als Anschaffungsnebenkosten die AfA erhöhen.

Bis­her war unklar, ob die Auf­wen­dun­gen im Zusam­men­hang mit dem unent­gelt­li­chen Erwerb einer Immo­bi­lie steu­er­lich abzieh­bar sind, und falls ja, ob als Wer­bungs­kos­ten oder im Rah­men der Abschrei­bung auf die Immo­bi­lie. Das betrifft ins­be­son­de­re Erben eines Miet­ob­jekts, die Kos­ten für die Erbaus­ein­an­der­set­zung haben. Der Bun­des­fi­nanz­hof hat die­se Fra­ge jetzt mehr­heit­lich im Sin­ne der Steu­er­zah­ler ent­schie­den: Ent­ge­gen der Auf­fas­sung der Finanz­äm­ter sind die Kos­ten wie bei einem teil­ent­gelt­li­chen Erwerb in vol­ler Höhe abzieh­bar. Die Kos­ten die­nen schließ­lich dem Erwerb des Allein­ei­gen­tums an der Immo­bi­lie und sind daher Anschaf­fungs­ne­ben­kos­ten, die die Bemes­sungs­grund­la­ge für die AfA erhö­hen.