Zeit für ELStAM-Umstellung läuft im November ab

Den Arbeitgebern, die noch nicht auf das ELStAM-Verfahren umgestellt haben, bleiben dafür nur noch wenige Wochen Zeit.

Bis spä­tes­tens Dezem­ber 2013 müs­sen alle Arbeit­ge­ber den Lohn­steu­er­ab­zug auf das ELS­tAM-Ver­fah­ren umge­stellt haben. Die Zeit wird also knapp für die nach wie vor zahl­rei­chen Arbeit­ge­ber, die noch nicht mit dem ELS­tAM-Ver­fah­ren arbei­ten. Seit Mit­te Sep­tem­ber wer­den die betrof­fe­nen Arbeit­ge­ber ange­schrie­ben und mit einem Erin­ne­rungs­schrei­ben auf die Dring­lich­keit der Umstel­lung auf­merk­sam gemacht.

Die Ober­fi­nanz­di­rek­ti­on Koblenz warnt außer­dem, dass die Anga­ben auf der Papier-Lohn­steu­er­kar­te nicht mehr aktu­ell sein könn­ten. Je nach ver­wen­de­tem Lohn­steu­er­ab­rech­nungs­pro­gramm kann dies dazu füh­ren, dass den Arbeit­neh­mern ein zu nied­ri­ger Lohn aus­ge­zahlt wird. Die­se nega­ti­ve Aus­wir­kung ist für die Arbeit­neh­mer umso grö­ßer, je spä­ter ihr Arbeit­ge­ber in das ELS­tAM-Ver­fah­ren ein­steigt.

Für einen rei­bungs­lo­sen Ein­stieg hat die Finanz­ver­wal­tung meh­re­re Anlei­tun­gen ver­öf­fent­licht. Auf der ELS­TER-Web­site ist zum Bei­spiel der “ELS­tAM-Leit­fa­den für klei­ne und mitt­le­re Arbeit­ge­ber” abruf­bar. Auch eine Video­an­lei­tung ist ver­füg­bar, die man bei You­Tube mit dem Such­be­griff “ELS­tAM” ein­fach fin­den kann.