Vorausgefüllte Steuererklärung ab 2014

Im kommenden Jahr sollen Privatleute erstmals die von der Finanzverwaltung über sie gespeicherten Daten als vorausgefüllte Steuererklärung abrufen können.

Die Finanz­ver­wal­tung wird Anfang 2014 die Mög­lich­keit schaf­fen, zur Erleich­te­rung der Erstel­lung der Ein­kom­men­steu­er­erklä­run­gen den Groß­teil der bei der Finanz­ver­wal­tung über die Steu­er­zah­ler gespei­cher­ten Daten ein­se­hen und abru­fen zu kön­nen. Unter dem Stich­wort “vor­aus­ge­füll­te Steu­er­erklä­rung (VaSt)” sol­len die dem Finanz­amt für das jewei­li­ge Ver­an­la­gungs­jahr vor­lie­gen­den Daten auto­ma­tisch in die rich­ti­gen Fel­der der Steu­er­erklä­rung über­tra­gen wer­den. Dazu gehö­ren ins­be­son­de­re die vom Arbeit­ge­ber beschei­nig­ten Lohn­steu­er­da­ten, Beschei­ni­gun­gen über den Bezug von Ren­ten­leis­tun­gen, Bei­trä­ge zu Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­run­gen und Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen sowie Name, Adres­se und wei­te­re per­sön­li­che Daten. Der Umfang der bereit­ge­stell­ten Daten soll suk­zes­si­ve erwei­tert wer­den.

Wenn der Steu­er­zah­ler die Anga­ben geprüft und ergänzt hat, kann er sei­ne Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung dann an das Finanz­amt sen­den. Um die eige­nen Daten abru­fen zu kön­nen, die die Finanz­ver­wal­tung gespei­chert hat, muss sich der Steu­er­zah­ler im Els­te­rOn­line­Por­tal anmel­den und authen­ti­fi­zie­ren. Nach erfolg­rei­chem Durch­lau­fen des Zugangs­ver­fah­rens kann der Daten­ab­ruf sowohl über Diens­te der Steu­er­ver­wal­tung (Els­te­rOn­line­Por­tal oder Els­ter­For­mu­lar) als auch über die Diens­te kom­mer­zi­el­ler Soft­ware­an­bie­ter erfol­gen.

Dar­über hin­aus kann der Steu­er­zah­ler auch den Steu­er­be­ra­ter bevoll­mäch­ti­gen, für ihn sei­ne Daten ein­zu­se­hen und bei Erstel­lung der Steu­er­erklä­rung zu ver­wen­den. Ein­zel­hei­ten zur Frei­schal­tung drit­ter Per­so­nen für den Abruf der VaSt wer­den noch auf der Els­ter-Web­site ver­öf­fent­licht. Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat schon jetzt Mus­ter für eine Bevoll­mäch­ti­gung des Steu­er­be­ra­ters ent­wor­fen. Wei­te­re Details über die VaSt wer­den erst in den kom­men­den Mona­ten fest­ste­hen. Bei­spiels­wei­se ist noch nicht sicher, ob die VaSt wirk­lich schon für die Steu­er­erklä­rung 2013 bereit­ste­hen wird, oder ob vor­erst nur ein Teil der Daten abruf­bar sein wird.