Gestaltung von Werbeanzeigen ist eine gewerbliche Tätigkeit

Die Gestaltung von Werbeanzeigen ist eher handwerklich als künstlerisch geprägt und daher keine freiberufliche, sondern eine gewerbliche Tätigkeit, die der Gewerbesteuer unterliegt.

Ob eine Tätig­keit eher künst­le­risch oder eher hand­werk­lich geprägt — und damit gewerb­lich — ist, ist nicht immer ein­fach zu beur­tei­len. Beim Gra­fik-Design von Pro­spekt­wer­bung und Wer­be­an­zei­gen schließt sich das Finanz­ge­richt Rhein­land-Pfalz aber wie zuvor das Finanz­amt der Ein­schät­zung der beauf­trag­ten Sach­ver­stän­di­gen an, dass es sich um eine eher gewerb­li­che Tätig­keit han­delt.