Maßnahmen zur Unterstützung der Taifunopfer auf den Philippinen

Wie bei früheren Naturkatastrophen hat das Bundesfinanzministerium wieder Erleichterungen und Vereinfachungen für Hilfsmaßnahmen und Spenden zugunsten der Taifunopfer auf den Philippinen angeordnet.

Durch den Tai­fun “Hai­yan” sind auf den Phil­ip­pi­nen beträcht­li­che Schä­den ent­stan­den. Wie bei ande­ren Natur­ka­ta­stro­phen zuvor hat die Finanz­ver­wal­tung auch hier wie­der diver­se steu­er­li­che Erleich­te­run­gen und Ver­ein­fa­chun­gen beschlos­sen. Ins­be­son­de­re genügt für Spen­den auf alle Son­der­kon­ten, die von inlän­di­schen juris­ti­schen Per­so­nen des öffent­li­chen Rechts, inlän­di­schen öffent­li­chen Dienst­stel­len oder von den amt­lich aner­kann­ten Ver­bän­den der frei­en Wohl­fahrts­pfle­ge ein­schließ­lich ihrer Mit­glieds­or­ga­ni­sa­tio­nen ein­ge­rich­tet wur­den, ohne betrags­mä­ßi­ge Beschrän­kung der Bar­ein­zah­lungs­be­leg oder Kon­to­aus­zug oder bei Online-Ban­king der PC-Aus­druck als Spen­den­nach­weis. Die­se und wei­te­re steu­er­li­che Maß­nah­men hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um in einem aktu­el­len Schrei­ben zusam­men­ge­fasst.