Verwaltungsanweisung zur Privatnutzung von Elektrofahrzeugen

Das Bundesfinanzministerium hat einen ersten Entwurf für eine Verwaltungsanweisung zum Steuervorteil aus der Privatnutzung von Elektrodienstwagen vorgelegt.

Durch das Amts­hil­fe­richt­li­nie-Umset­zungs­ge­setz wur­de im letz­ten Jahr eine Begüns­ti­gungs­re­ge­lung für die Pri­vat­nut­zung von Dienst­wa­gen mit Elek­tro­an­trieb geschaf­fen. Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat jetzt den Ent­wurf einer Ver­wal­tungs­an­wei­sung vor­ge­legt, in der Details zur Anwen­dung und Berech­nung des Steu­er­vor­teils gere­gelt wer­den. Gleich­zei­tig weist das Minis­te­ri­um auch dar­auf hin, dass grund­sätz­lich auch Brenn­stoff­zel­len­fahr­zeu­ge von dem Steu­er­vor­teil erfasst wer­den aber auf­grund ihrer deut­lich nied­ri­ge­ren Bat­te­rie­ka­pa­zi­tät nicht in glei­cher Wei­se geför­dert wer­den. Eine Rege­lung, wie auch die­se Fahr­zeu­ge in glei­cher Höhe begüns­tigt wer­den kön­nen, will das Minis­te­ri­um aber erst dann vor­le­gen, wenn ent­spre­chen­de Autos in grö­ße­rer Zahl am Markt ver­füg­bar sind.