Zweit- oder Ferienwohnungen sind schenkungsteuerpflichtig
Die Befreiung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer für ein Familienwohnheim gilt nur für den Hauptwohnsitz, aber nicht für Zweit- oder Ferienwohnungen.
Die Übertragung eines selbstgenutzten Gebäudes an den Ehepartner ist im Rahmen der Steuerbefreiung für ein Familienwohnheim von der Schenkungsteuer befreit. Das gilt allerdings nur für die Immobilie, in der sich auch der Lebensmittelpunkt der Eheleute befindet, meint der Bundesfinanzhof. Die Steuerbefreiung gilt daher nicht für die Übertragung von Zweit- oder Ferienwohnungen, zumal die Richter ohnehin verfassungsrechtliche Bedenken gegen die derart weitgehende Steuerbefreiung von Immobilienvermögen unter Eheleuten haben.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Nachträgliche Vorlage der Schlussbilanz bei Umwandlungen
- Entgeltaufteilung bei Kombiangeboten
- Länder fordern Ausgleich für Steuerausfälle durch Wachstumsbooster
- Angestellte Gesellschafter einer Personengesellschaft zählen bei der Lohnsumme mit
- Erste Frist für Kassenmeldepflicht läuft Ende Juli aus
- Kein Vorläufigkeitsvermerk zum Soli mehr
- Voraussetzung für Erlass von Säumniszuschlägen
- Große Zahl von Immobilienverkäufen nach Fünf-Jahres-Frist
- Gefälschte ELSTER-Mails im Umlauf
- Der Wachstumsbooster kommt