Neue Richtlinen zum Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz

Das Bundesfinanzministerium hat die Verwaltungsanweisungen zur Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und zur Förderung der Altersvorsorge an das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz angepasst.

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat sei­ne bei­den Schrei­ben zur ein­kom­men­steu­er­recht­li­chen Behand­lung von Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen und Alters­be­zü­gen und zur steu­er­li­chen För­de­rung der pri­va­ten Alters­vor­sor­ge und betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung über­ar­bei­tet. Bei­de Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen sind an die Geset­zes­än­de­run­gen im letz­ten Jahr durch das Alters­vor­sor­ge-Ver­bes­se­rungs­ge­setz ange­passt wor­den. Mit dem Gesetz wur­den unter ande­rem Ver­ein­fa­chun­gen und Ver­bes­se­run­gen beim Wohn-Ries­ter vor­ge­nom­men.