Familienleistungsausgleich für Lebenspartnerschaften

Mit einem Schreiben regelt das Bundesfinanzministerium Details zum Familienleistungsausgleich für Lebenspartnerschaften

Nach der Geset­zes­än­de­rung im ver­gan­ge­nen Jahr sind die ein­kom­men­steu­er­recht­li­chen Vor­schrif­ten zu Ehe­gat­ten und Ehen auch auf Lebens­part­ner und Lebens­part­ner­schaf­ten anzu­wen­den. Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat jetzt in einem Schrei­ben Ein­zel­hei­ten des Fami­li­en­leis­tungs­aus­gleichs für Lebens­part­ner in ver­schie­de­nen Fall­kon­stel­la­tio­nen gere­gelt. Lebens­part­ner mit Kin­dern wer­den bei der Zusam­men­ver­an­la­gung dem­nach genau­so behan­delt wie Ehe­leu­te.