Strafbefreiende Selbstanzeige wird verschärft

Die Finanzminister von Bund und Ländern wollen in mehreren Punkten die Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige erhöhen.

Zwar haben sich die Finanz­mi­nis­ter der Län­der am 27. März 2014 grund­sätz­lich für die Bei­be­hal­tung der straf­be­frei­en­den Selbst­an­zei­ge bei Steu­er­hin­ter­zie­hun­gen aus­ge­spro­chen. Die Vor­aus­set­zun­gen, um die Straf­frei­heit zu erlan­gen, sol­len aber wei­ter ver­schärft wer­den. So soll unter ande­rem der Berich­ti­gungs­zeit­raum bei ein­fa­cher Steu­er­hin­ter­zie­hung von bis­her fünf auf zehn Jah­re ver­dop­pelt und der Straf­zu­schlag bei schwe­rer Steu­er­hin­ter­zie­hung erhöht wer­den. Wann die­ser Vor­stoß in eine Geset­zes­än­de­rung mün­den soll, steht aller­dings noch nicht fest.