Bewertungsabschlag für Mietwohnungen gilt nicht für Erbbaurecht

Der Bewertungsabschlag bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer für Mietwohnungen gilt nicht für ein Grundstück, das mit einem Erbbaurecht belastet ist.

Für zu Wohn­zwe­cken ver­mie­te­ten Grund­be­sitz gibt es bei der Erb­schaft- und Schen­kungsteu­er einen Bewer­tungs­ab­schlag von 10 %, wenn die Immo­bi­lie nicht zu einem ohne­hin begüns­tig­ten Betriebs­ver­mö­gen gehört. Die­ser Bewer­tungs­ab­schlag gilt aber nach Ansicht des Finanz­ge­richts Düs­sel­dorf nicht für ein Grund­stück, das mit einem Erb­bau­recht belas­tet ist. Zwar stün­den auf dem Grund­stück ver­mie­te­te Wohn­im­mo­bi­li­en, für die der Erb­bau­be­rech­tig­te nach Aus­lau­fen des Erb­bau­rechts Anspruch auf eine Ent­schä­di­gung hat. Aber zum Zeit­punkt ist der Emp­fän­ger eben noch nicht Eigen­tü­mer der Wohn­im­mo­bi­li­en und damit mit dem Eigen­tü­mer eines unbe­bau­ten Grund­stücks ver­gleich­bar.